Mietvertrag für eine Werbefläche: Diese Punkte gehören hinein
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Ein Mietvertrag über eine Werbefläche regelt, wer welche Fläche wie lange und zu welchem Preis für Werbung nutzen darf. Hineingehören mindestens die genaue Fläche, Laufzeit und Kündigung, das Entgelt, wer Strom und Wartung trägt, welche Inhalte erlaubt sind, Haftung und Rückbau. Unten findest du alle Punkte als Checkliste.
Vermietest du stundenweise über Shloce, brauchst du keinen eigenen Vertrag: Mit jeder Buchung kommt ein Vertrag zwischen dir und dem Werbekunden zustande, die Bedingungen regeln die AGB. Wie du startest, steht unter Werbefläche vermieten.
Wann du einen eigenen Vertrag brauchst
Einen eigenen Vertrag setzt du auf, wenn du eine Fläche langfristig an ein Unternehmen gibst: etwa die Giebelwand an einen Außenwerber oder eine Tafel am Zaun an den Autohändler nebenan. Solche Verträge laufen oft über Jahre.
Bei Shloce ist das anders. Werbekunden buchen einzelne Stunden oder Tage auf deinem Bildschirm, bezahlen online und bekommen eine Rechnung. Preis, Zeitraum und Motiv stehen in der Buchung; jedes Motiv gibst du vorher frei oder lehnst es ab.
Checkliste: Diese Punkte gehören in den Mietvertrag
- Vertragsparteien: Name und Anschrift von Vermieter und Mieter, bei Firmen mit Rechtsform.
- Mietgegenstand: Standort, genaue Fläche (Maße, Wandseite, Foto oder Skizze als Anlage), bei Bildschirmen Gerät und Auflösung.
- Laufzeit und Kündigung: Beginn, Ende oder Kündigungsfrist, Verlängerungsklausel.
- Entgelt: Betrag, Fälligkeit (monatlich, jährlich, im Voraus), Umsatzsteuer, Anpassung über die Jahre.
- Nebenkosten: Wer zahlt Strom für Beleuchtung oder Bildschirm, wer Reinigung und Wartung?
- Werbeinhalte: Was ist ausgeschlossen, etwa Politik, Tabak oder Konkurrenz zum eigenen Geschäft?
- Genehmigung: Wer beantragt sie, und wer trägt die Kosten?
- Haftung und Versicherung: Schäden am Gebäude, herabfallende Teile, Haftpflicht des Mieters.
- Zutritt: Wann darf der Mieter auf das Grundstück, um Plakate zu wechseln oder zu warten?
- Rückbau: Wer entfernt Tafel und Halterungen am Ende, in welchem Zustand wird die Fläche übergeben?
- Form: Schriftlich festhalten und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
Laufzeit, Kündigung und Form
Ohne vereinbarte Laufzeit gilt der Vertrag unbefristet und ist mit der gesetzlichen Frist kündbar. Wer Planungssicherheit will, vereinbart eine feste Laufzeit mit automatischer Verlängerung, wenn niemand kündigt.
Läuft ein Vertrag länger als ein Jahr, achte auf die gesetzliche Form (§ 550 BGB): Wird sie nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vorzeitig gekündigt werden. Am sichersten ist ein Vertrag, den beide Seiten auf demselben Dokument unterschreiben, mit allen Anlagen.
Werbefläche verpachten oder vermieten: Was ist der Unterschied?
In der Praxis heißen solche Verträge Mietvertrag, Pachtvertrag oder Gestattungsvertrag. Rechtlich ist der Unterschied: Bei der Miete überlässt du den Gebrauch einer Sache (§ 535 BGB), bei der Pacht darf der Pächter zusätzlich Erträge daraus ziehen (§ 581 BGB). Ein Außenwerber, der deine Wand nutzt und die Fläche selbst an Werbekunden weitervermarktet, kommt der Pacht nahe.
Wichtiger als die Überschrift sind die Inhalte: Ob Miete oder Pacht, die Checkliste oben gilt in beiden Fällen. Was du mit einer Fläche verdienen kannst, erklärt Was verdient man mit einer Werbefläche?.
Wenn dir das Gebäude nicht allein gehört
Bist du selbst Mieter, brauchst du für Werbung an Fassade, Fenster oder Zaun in der Regel die Zustimmung deines Vermieters. In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet meist die Gemeinschaft über Werbung an der Fassade, nicht der einzelne Eigentümer.
Hole diese Zustimmung schriftlich ein, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Mehr dazu im Ratgeber Hauswand als Werbefläche vermieten.
Genehmigung und Steuern nicht vergessen
Werbeanlagen an Gebäuden und auf Grundstücken sind je nach Größe und Bundesland genehmigungspflichtig. Wer den Antrag stellt, sollte der Vertrag regeln; die Einzelheiten stehen im Ratgeber Werbung: Genehmigung.
Die Einnahmen sind steuerpflichtig, und die Vermietung von Werbeflächen ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Schreib deshalb in den Vertrag, ob der Betrag netto oder brutto gemeint ist. Mehr dazu unter Werbefläche vermieten: Steuern.
Häufige Fragen
Brauche ich einen schriftlichen Mietvertrag für eine Werbefläche?
Gesetzlich kann ein Vertrag auch mündlich zustande kommen. Für eine Werbefläche solltest du ihn trotzdem schriftlich schließen und beide Seiten unterschreiben lassen, bei mehr als einem Jahr Laufzeit erst recht (§ 550 BGB).
Was gehört in einen Mietvertrag für eine Werbefläche?
Parteien, genaue Fläche, Laufzeit und Kündigung, Entgelt und Fälligkeit, Nebenkosten wie Strom, erlaubte Inhalte, Genehmigung, Haftung und Versicherung, Zutritt und Rückbau.
Ist eine Werbefläche gepachtet oder gemietet?
Beides kommt vor. Miete ist die Überlassung zum Gebrauch, Pacht erlaubt zusätzlich, Erträge zu ziehen, etwa wenn ein Außenwerber die Fläche weitervermarktet. Die wichtigen Vertragspunkte sind in beiden Fällen dieselben.
Brauche ich bei Shloce einen eigenen Vertrag mit dem Werbekunden?
Nein. Mit jeder Buchung kommt der Vertrag über die Plattform zustande; Preis, Zeitraum und Motiv stehen in der Buchung, die Bedingungen in den AGB.
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